Wie hoch ist die Landesförderung der außerschulischen Jugendbildung?

  • Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ehrenamtlicher Jugendleiter*innen (Nr. 3.1 der VwV KJA und JSA) und themenorientierter Bildungsmaßnahmen (Nr. 3.2 der VwV KJA und JSA) wird 2024 mit einem Tagessatz von 25 € gefördert.
  • Die anteilsfinanzierten Projekte mit Bildungscharakter (Nr. 3.3 der VwV KJA und JSA) werden im Förderjahr 2024 mit einer Förderquote von 35 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe ist auf  3.000 € je Projekt begrenzt.

FAQ Liste zur Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV KJA und JSA)

III. Förderung der außerschulischen Jugendbildung

I. Interne Formulare zur Antragsstellung

Die Formulare dienen intern zur Erfassung von Anträgen der Letztempfänger. Sie gehen an den Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation). Die Dachorganisation gibt sie nicht an die Bewilligungsbehörde weiter.

In Abstimmung mit der Dachorganisation kann intern auch das Sammelantragsformular eingesetzt werden. Interne Antragsverfahren innerhalb von Dachorganisationen können von diesen bestimmt werden. Die Formulare werden dafür als Hilfestellung angeboten.

Antragsübersicht als Tabelle

Mit A31-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung von Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen beantragen.

Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A31-1 werden im Formular A31 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.

Mit A32-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung von themenorientierten Bildungsmaßnahmen beantragen.

Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A32-1 werden im Formular A32 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.

Mit A33-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Förderung von Projekten mit Bildungscharakter beantragen.

II. Formulare zur Antragsstellung gegenüber den Bewilligungsbehörden (meist Regierungspräsidien)

Die Formulare für Sammelanträge fassen Einzelanträge zusammen und werden vom Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation) bei der Bewilligungsbehörde zum 1.4. eines Jahres eingereicht.

Antragssteller, die keiner Dachorganisation angehören, müssen die Sammelanträge vor Maßnahmenbeginn bei der Bewilligungsbehörde (meist Regierungspräsidien) einreichen.

    Antragsübersicht als Tabelle

    Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A31-1 werden im Formular A31 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.

    Wenn kein vereinfachter Sammelantrag SAV3 gestellt wird: Interne Anträge A32-1 werden im Formular A32 von der Dachorganisation zusammengefasst und gegenüber der Bewilligungsbehörde gesammelt beantragt.

    Auf Grundlage von Vorjahres IST-Ergebnissen können Dachorganisationen mit diesem Formular zusammenfassend einen Antrag SAV3 stellen für

    • Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen
    • Themenorientierte Bildungsmaßnahmen

    I. Interne Formulare zum Verwendungsnachweis

    Die Formulare dienen zur Erfassung von Verwendungsnachweisen der Letztempfänger. Sie werden vom Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation) beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht.
    Antragssteller, die keiner Dachorganisation angehören, müssen die Einzelnachweise direkt bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium einreichen.

    Nachweisübersicht als Tabelle

    Mit V31-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung Jugendleiter*innen nachweisen. Die Dachorganisation reicht diese zusammen mit der Sammelliste SV 31 beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

    Mit V32-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung Jugendleiter*innen nachweisen. Die Dachorganisation reicht diese zusammen mit der Sammelliste SV 32 beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

    Mit V33-1 kann eine Untergliederung gegenüber ihrer Dachorganisation die Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung Jugendleiter*innen nachweisen. Die Dachorganisation reicht diese gesammelt beim zuständigen Regierungspräsidium ein.

    Die Ausfall- und Stornokosten eines Trägers werden, wie in den Jahren 2020 und 2021, maximal bis zu der Höhe Berücksichtigung finden, in der bei Durchführung der Maßnahme gefördert worden wäre. Im Verwendungsnachweis sind die Ausfall- und Stornokosten infolge der COVID-19-Pandemie darzulegen.

    Ministerschreiben vom 22.02.2022

    Formular StornoV

    II. Formulare zum Verwendungsnachweis gegenüber den Bewilligungsbehörden (meist Regierungspräsidien)

    Die Sammellisten zum Verwendungsnachweis fassen Einzelnachweise zusammen und werden vom Erst- bzw. Zuwendungsempfänger (Dachorganisation) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

    Antragssteller, die keiner Dachorganisation angehören, müssen die Einzelnachweise bei der Bewilligungsbehörde (meist Regierungspräsidien) einreichen.

    Nachweisübersicht als Tabelle

    Einzelnachweise mit dem Formular V31-1 werden im Sammelliste SV31 von der Dachorganisation zusammengefasst und an die Bewilligungsbehörde zusammen mit den Einzelnachweisen eingereicht.

    Einzelnachweise mit dem Formular V32-1 werden im Sammelliste SV32 von der Dachorganisation zusammengefasst und an die Bewilligungsbehörde zusammen mit den Einzelnachweisen eingereicht.

    Die Ausfall- und Stornokosten eines Trägers werden, wie in den Jahren 2020 und 2021, maximal bis zu der Höhe Berücksichtigung finden, in der bei Durchführung der Maßnahme gefördert worden wäre. Im Verwendungsnachweis sind die Ausfall- und Stornokosten infolge der COVID-19-Pandemie darzulegen.

    Ministerschreiben vom 22.02.2022

    Formular SVSto

    Kontakt

    Kontakt für Fragen zum Landesjugendplan
    Landesjugendring Baden-Württemberg
    Fon: 0711 16447-10
    faq.vwv@remove-this.ljrbw.de

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