Werden Familienfreizeiten nach der VwV KJA und JSA gefördert (2.)

Antwort:

Familienfreizeiten sind grundsätzlich nicht über die VwV KJA und JSA förderfähig.

Über das Landesprogramm STÄRKE können Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenslagen gefördert werden. Grundsätzlich erfolgt dabei die Förderung über die örtlichen Jugendämter. Hier geht es zur interaktiven Karte mit den Ansprechpersonen.

Originaltext der VwV KJA und JSA:

2. Förderung der Jugenderholung
Das Land fördert die Jugenderholung durch Gewährung von Zuwendungen für Jugenderholungsmaßnahmen. Jugenderholungsmaßnahmen sind Erholungsaufenthalte in Gruppen mit pädagogischer Betreuung, bei denen der  Erholungsaspekt im Vordergrund steht.

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