"Wir können alles ?!" 2012
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"Wir können alles ?!" 2012

Förderprogramm für Projekte in der Mädchenarbeit im Bereich der Berufswahlorientierung auch im Jahr 2012

Wie in den Vorjahren gibt es auch 2012 das Förderprogramm „Wir können alles?! Förderung von Projekten in der Mädchenarbeit im Bereich der Berufswahlorientierung“.

Zu den Inhalten des Programms:

Mädchen entscheiden sich noch immer bei der Wahl von Ausbildungsstellen für klassische Frauenberufe. Wir wollen sie mit Projekten an das gesamte Spektrum der Berufe heranführen und so die Berufsorientierung von Mädchen erweitern.

Im Rahmen des Programms „Wir können alles?! 2012“ werden durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren auch im Jahr 2012 wieder Mädchenprojekte im Bereich der Berufswahlorientierung gefördert, die sich mit entsprechenden Angeboten an der Lebenswelt von Mädchen orientieren. Die Projekte sollen Mädchen möglichst in jungen Jahren ansprechen, wenn durch Rollenzuschreibung noch wenig Einengung besteht. Wesentlich für die Förderung sind die jeweilige mädchenspezifische Anleitung und die Nachhaltigkeit des Projekts.

Besonders, aber nicht ausschließlich, sind Projekte erwünscht, die einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Förderung der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Berufsplanung
  • Gewinn von Kompetenzen, die für den Übergang in Ausbildung oder Beruf relevant sind
  • Schaffung von Möglichkeiten, sich in verschiedenen berufsbezogenen Tätigkeitsfeldern auszuprobieren
  • Förderung der Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und jungen Frauen
  • Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen im Übergang in Ausbildung oder Beruf
  • Vernetzung und Qualifizierung von Akteur/innen vor Ort, die für die Berufswahlorientierung von Mädchen relevant sind.

Für die Projekte können Landesmittel bis max. 5.000 Euro beantragt werden. Förderfähig sind dabei alle für das Projekt unmittelbar anfallenden Kosten. Nicht finanziert werden größere (technische) Anschaffungen. Eine Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 10 % der Gesamtkosten ist erforderlich.
Die beantragten Projekte müssen im Jahr 2012 beginnen. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal 12 Monate. Allerdings können Projektträger auch Nachfolgeprojekte beantragen, um die Ergebnisse besonders nachhaltig in die Praxis zu integrieren oder ausgewählte Aspekte des Projekts zu vertiefen. Eintägige Veranstaltungen werden nicht bezuschusst.

Für Fragen zu den Projektinhalten und zur Antragstellung stehen zur Verfügung:
Frau Sammet von der LAG Mädchenpolitik, Tel. 0711 8382157
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und
Frau Büchling vom Sozialministerium, Tel. 0711 7776227
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Projektanträge sind bis spätestens 30. März 2012 beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, Referat 21, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart einzureichen (parallel dazu auch per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ). Eine Mehrfertigung der Anträge ist an die Geschäftsstelle der LAG Mädchenpolitik Baden-Württemberg, Siemensstr. 11, 70469 Stuttgart, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , zu übermitteln, die das Ministerium bei der Entscheidung über die Projektanträge fachlich berät.

Das Antragsformular gibt es hier:

http://www.sozialministerium-bw.de/de/Wir_koennen_alles_2012/248074.html